Gaswarnanlagen (GWA) sind Sicherheitseinrichtungen, die auch bei Stromausfall funktionieren müssen. Von da her ist eine Notstromversorgung (NSV) immer zu empfehlen. Entweder ist das Stromnetz im Gebäude selbst durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) ausgestattet, wie das z.B. in medizinisch genutzten Bereichen von Krankenhäusern der Fall ist, oder aber es wird für die GWA ein eigene Notstromversorgung installiert.
Es werden für GWAs batteriegestützte Sicherheitsstromversorgungen (BSV) eingesetzt, die in aller Regel eine Stunde Laufzeit des gesamten Systems sicherstellen. Zum gesamten System gehören neben Zentraleinheit und Messfühler auch die Signalgeber und die Fähigkeit, über diesen Zeitraum Alarm auszugeben. Für die Stunde Laufzeit gibt es keine allgemeingültige Norm. Dieser Zeitraum hat sich jedoch in der Praxis als Standard durchgesetzt. Das auch durch die VDI-Richtline VDI 2053 (Dez.2014) für Raumlufttechnik in Garagen. Diese fordert bei Stromausfall eine Mindestbetriebsdauer der GWA von einer Stunde.